German Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

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Hallo Jungs,

ich habe heute ein Brief von ein Rechtsanwalt bekommen mit ein "Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch" von der Firma Chronocycle GmbH.

Die Firma hat nur eine App in Google-Play und diese App(ToDo-Manager) hat absolut nichts mit meine App "Speedpilt-Pro" gemeinsam.
Deshalb kann ich nicht verstehen wo ein Wettbewerb sein soll.
Meine Frage: was kann/soll ich tun, ein Rechtsanwalt fragen oder alles liegen lassen?

Es geht erstmal um 480,20 Euro. :(
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Siam

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Hi,
auf keinen fall liegen lassen dann wirds teuer!! du wirst um einen anwalt wohl nicht herum kommen.
Es geht hier nicht um deine App sondern die Art wie du sie im playstore Anbietest bei Gewerblichen Angeboten bist du verpflichtet ein wasserdichtes Impressum zu hinterlegen, welches bei dir nicht den rechtlichen vorgaben entspricht.
Bevor du dies Änderst drucke dir deine Jetztigen angaben aus und modifiziere dann deine Einträge.

lg

Andy

PS die unterlassungserklärung würde ich erst nach rücksprache mit einem Anwalt zurück senden.

pps: entferne mal bitte alle angaben auf den gescannten seiten des Anwaltes (adr, bankverbindung name etc. nicht das du da noch eine drauf bekommst)
 
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An Schi

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Würd mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden hältst.

Wünsche alles gute in der sache!
 
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Würd mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden hältst.

Wünsche alles gute in der sache!
Danke!
Ich bin schon ein bisschen weiter gekommen.
Die Firma, also der Mandant, ist seit dem 14.01.2014 in insolvenz.

Firma_Chronocycle_GmbH.JPG
 

KMatle

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Ist aber eher eine Abmahnkanzlei. Die springen gerne auf, wenn z.B. kein Impressum bei gewerblichen Angeboten oder andere vorgeschriebene Dinge fehlen, weniger weil man "eine ähnliche App" vertreibt. Auf jeden Fall Anwalt.

http://www.ecommerce-leitfaden.de/im-internet-verkaufen.html#anchor_2_3_6

2.3.7 Anbieterkennzeichnung / Impressum (nach oben)
Zum 1. März 2007 wurden sowohl das bis dahin geltende Teledienstegesetz als auch der Mediendienste-Staatsvertrag durch das Telemediengesetz abgelöst. Die §§ 5 und 6 dieses Gesetzes bilden nun die wesentliche rechtliche Grundlage für die Anbieterkennzeichnung. Zu einer ordentlichen Anbieterkennzeichnung gehören danach folgende Inhalte:
  • Vollständiger Name, Anschrift (Postfach ist nicht ausreichend), Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Aufsichtsbehörde, sofern behördliche Zulassung für die Tätigkeit vorgeschrieben ist
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht, sofern eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Entsprechendes gilt bei Eintragungen im Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister.
  • Juristische Personen müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer oder Vorstand) angeben.
  • Angehörige von reglementierten Berufen, wie z. B. Apotheker, müssen zusätzliche Angaben zur offiziellen Berufsbezeichnung machen und auf berufsrechtliche Regeln und z. B. die zuständige Apothekerkammer hinweisen.
Diese Angaben sollten in der Regel im Impressum einer Web-Seite zu finden sein. Beachten Sie dabei, dass eine leichte Erreichbarkeit der Informationen gefordert wird. Deshalb ist anzuraten, die Informationen von jeder Web-Seite aus zugänglich zu machen. Detaillierte Informationen zu dieser Thematik finden Sie auch in Infobox 2-12.

Anzumerken ist noch, dass seit Dezember 2004 erweiterte Informationspflichten gelten (§ 1 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung). Falls es einen Vertreter Ihres Unternehmens in demjenigen Land gibt, in dem der Verbraucher geschäftlich zu tun hat, müssen Identität und ladungsfähige Adresse dieses so genannten Auslandsvertreters im Impressum benannt werden.

Weitere Informationen zur Impressumspflicht bietet auch der „Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung“ des Bundesministeriums der Justiz, der unter www.bmj.de/musterimpressum erhältlich ist.

Was in ein Impressum gehört
Welche Angaben in das Impressum aufgenommen werden müssen, ist von der Rechtsform des Unternehmens bzw. der Berufsgruppe abhängig. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen.
Einzel-
unternehmerPersonen-
gesellschaftenJuristische PersonenReglementierte Berufe1
Vollständiger Name2

x
x
x
x
Anschrift3
x
x
x
x
Telefonnummer4
x
x
x
x
E-Mail-Adresse5
x
x
x
x
Name des Vertretungsberechtigten6
x
x
x
Name des Registers mit Registernummer7
x
x
x
x
Umsatzsteueridentifikationsnummer8 oder Steuernummer
x
x
x
x
Zuständige Aufsichtsbehörde9
x
x
x
x
Gesetzliche Berufsbezeichnung10
x
Angaben zur berufsständischen

Kammer
x
Bezeichnung der berufsrechtlichen

Regelungen11
x
1 Zu den reglementierten Berufen gehören u. a.: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure.

2 Der Name einer natürlichen Person umfasst den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen. Auch Pseudonyme können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

3 Unter einer ladungsfähigen Anschrift i. S. d. §§ 253 Abs. 1, 130 Nr. 1 ZPO versteht man die postalische Adresse, an der der Anbieter mittels einer festen Einrichtung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht.

4 Die Angabe der Telefaxnummer ist nicht erforderlich.

5 Die Angabe der Domain ist dagegen nicht erforderlich.

6 Ist der Anbieter eine juristische Person (z. B. GmbH, AG oder Genossenschaft) oder eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z. B. GbR, OHG, KG), so sind zusätzlich auch

die Vertretungsberechtigten aufzuführen.

7 Ist der Anbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, dann müssen der Name des Registers und die Registernummer angegeben werden.

8 Sofern vorhanden, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben.

9 Nur notwendig, wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf. Hierunter fallen u. a. erlaubnispflichtige Gewerbe nach der Gewerbeordnung: z. B. Pfandleiher, Bewachungsgewerbe, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater.

10 Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde.

11 Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind. Dies kann z. B. durch einen Link auf die Textsammlung der berufsständischen Kammer erfolgen.
Infobox 2-12: Notwendige Inhalte eines Impressums
Quelle: IHK Hannover 2008
 
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Deleted member 103

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Ist aber eher eine Abmahnkanzlei. Die springen gerne auf, wenn z.B. kein Impressum bei gewerblichen Angeboten oder andere vorgeschriebene Dinge fehlen, weniger weil man "eine ähnliche App" vertreibt. Auf jeden Fall Anwalt.
@KMatle
Damit kann jeder jedem Abmahnen und Geld kassieren.
Bei Google-play sind 99.99% alle Apps ohne Impressum.
Wenn es so ausgeht das ich zahlen muss, dann weiß ich wie in Zukunft mein Geld verdieden kann. ;)
 
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Deleted member 103

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Warst Du schon beim Anwalt?
Fast ;)
Ein App-Entwickler hat sich bei mir gemeldet mit dem gleiche Problem und vom gleiche Anwalt.
Mit gleiche Vorderung, Frist und Mahnung.

So wie es aussieht, der Rechtsanwalt Herr Dr. XXXXXX XXXXXXX versendet gern Serienbriefe mit Mahnung an App-Entwickler, nur mit dem Ziel Geld zu machen.
Der andere Entwickler hat schon Rechtsanwalt angagiert und ich habe mich angeschlossen.

Ich frage hier nochmal alle:
Hat noch jemand eine Mahnung von Rechtsanwalt Herr Dr. XXXXXX XXXXXX in diese Tage bekommen?
Wenn Ja, dann bitte melden, zusammen sind wir stark.
 
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xyzungelöst

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Wir haben auch ein Schrieben bekommen.
Gleicher Anwalt gleiches Schreiben.
Anwalt sieht es etwas kritisch an. Massenabmahungen sind nicht mehr erlaubt und wir sollten uns kurzschließen.
Dazu bitte eine kurze PN mit Tel. und ggf. Mailadresse senden.
 

torpedo

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Das Vorgehen gibt es immer wieder. Bei ziemlich allem was man verkaufen oder anbieten will. In Deutschland ist es so, dass sich so Studenten, welche in Kanzleien arbeiten, ihr Studiengeld aufbessern indem sie alles abmahnen was man kann. Auch auf eBay etc. gibt es abmahner ohne Ende. Ich bekomme sogar Mahnungen obwohl ich gar nichts auf eBay verkaufe. Einfach weil ich dort einen Account habe und früher mal Sachen verkauft habe.

Versuchen kann man es ja.
 
D

Deleted member 103

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Das Vorgehen gibt es immer wieder. Bei ziemlich allem was man verkaufen oder anbieten will. In Deutschland ist es so, dass sich so Studenten, welche in Kanzleien arbeiten, ihr Studiengeld aufbessern indem sie alles abmahnen was man kann. Auch auf eBay etc. gibt es abmahner ohne Ende. Ich bekomme sogar Mahnungen obwohl ich gar nichts auf eBay verkaufe. Einfach weil ich dort einen Account habe und früher mal Sachen verkauft habe.

Versuchen kann man es ja.
Was hast du dagegen unternommen? Hast du bis jetzt was zahlen müssen?
 

ernschd

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Diese Abmahnung ist meiner Meinung nach völliger Blödsinn, da im Google Play Store keine Möglichkeit zur Angabe eines Impressums nach deutschem Recht besteht.
Selbst wenn man sich z.B. eine App von Siemens anschaut, haben die nur ihre Website verlinkt und die Firmen-Anschrift eingestellt.
 

so27

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Diese Abmahnung ist meiner Meinung nach völliger Blödsinn, da im Google Play Store keine Möglichkeit zur Angabe eines Impressums nach deutschem Recht besteht.
Selbst wenn man sich z.B. eine App von Siemens anschaut, haben die nur ihre Website verlinkt und die Firmen-Anschrift eingestellt.

Was ist mit dem Datenschutzhinweis? Warum nicht hier einfach den Link zum Impressum einfügen?
2016-05-12_10h19_11.png
 

ernschd

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Betrifft das nicht nur die Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten? Wenn ich diese in meiner App nicht erhebe, brauche ich doch die Datenschutzerklärung nicht, oder?
 
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